Der Bundestag hat ein Mietrechtsänderungsgesetz beschlossen, das sich mit den Regelungen der energetischen Modernisierung sowie der vereinfachten Durchsetzung von Räumungstiteln befaßt. Da die bisherigen Regelungen zur Modernisierung von Wohnraum zu Recht wegen struktureller Defizite in der Kritik waren, hat der Gesaetzgeber die entsprechenden Vorschrift völlig überarbeitet, Definitionen eingefügt und die Abschnitte des Modernisierungsverfahrens entzerrt. Dies hat teilweise zu völlig neuen Vorschriften geführt, die am ehesten durch eine Synopse von bestehendem Recht und Reformgesetz anschaulich werden. Eine entsprechende Synopse Mietrechtsreform 2013.
Rechtsanwalt Claus W. Scheide
Kanzlei für Wohnen und Mobilität – Hamburg – (040) 36090755