Der Bundesgerichtshof hatte sich in seinem Urteil vom 18. Juli 2007 (Az. VIII ZR 227/06) mit der Frage zu befassen, ob ein Kfz-Hersteller auf Verlangen eines Vertragshändlers zur Rücknahme von fabrikneuen Ersatzteilen verpflichtet ist.
Sachverhalt:
Gründe: