Unfallregulierung

Die Unfallregulierung ist von dem Spannungsverhältnis zwischen Versicherungswirtschaft einerseits und Kfz-Btrieben und Sachverständigen andererseits gekennzeichnet. Bestrebungen der Kfz-Versicherer immer mehr Einfluß auf die eiegntliche Abwicklung des Schadensfalles auszuüben kann zu einer Interessenvermengung der Beteiligten Parteien des Schadensfalles führen, so dass es aus der Sicht des Verbrauchers geboten erscheint, möglichst frühzeitig diejenige Beratung zu erhalten, die darauf ausgerichtet ist sein Interesse an der möglichst vollständigen Regulierung des Falles zu unterstützen.

Dabei erweist sich ein enges Zusammenspiel von Kfz-Betrieben und Sachverständigen als unerlässlich. Da Kfz-Betriebe meist erster „Anlaufpunkt“ für den Unfallgeschädigten sind, kommt den Kundendienstmitarbeitern der Betriebe oft auch eine gewisse beratende Funktion, die Regulierung betreffend, zu. Dies ist auch seit Gültigkeit des Rechtsdienstleistungsgesetzes legal.

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