Wohnungseigentumsrecht

In den eigenen vier Wänden zu wohnen ist für viele sehnlicher Wunsch. Das Gefühl von Unabhängigkeit und selbst bestimmten Wohnens scheint dem Wohnen zur Miete vorzugswürdig und die Wohngeldzahlung für eine Eigentumswohnung gegenüber der Mietzinszahlung wertschöpfenden Charakter auf die eigene Wohnung zu haben wohingegen die Miete verlorenen Kapitals gleichzukommen scheint.

Nein, es folgt kein Plädoyer gegen den Erwerb einer Eigentumswohnung, sondern nur die Anregung diesen sorgfältig zu prüfen und zwar sowohl in wirtschaftlicher als auch in rechtlicher Hinsicht. Nur bei genauer Kenntnis der wirtschaftlichen und rechtlichen Risiken des Erwerbes gerade der in Auge gefassten Immobilie ist eine solide Entscheidung möglich.

Nicht selten wird bei der wirtschaftlichen Betrachtung bisher gezahlte Miete mit zukünftigem Wohngeld sowie Kerditbelastung verglichen und auf dieser Grundlage prognostiziert, ob dies „leistbar“ ist ohne aber sich z.B. darüber Gedanken zu machen, welche Instandsetzungskosten möglicherweise auf einen zukommen können.

In rechtlicher Hinsicht sind der

  • Kaufvertrag, die
  • Teilungserklärung sowie die
  • Gemeinschaftordnung

sorgfältig auf Fallstricke zu überprüfen. Empfehlenswert ist es zudem, die

  • Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten drei Jahre einzusehen sowie die
  • Wohngeldabrechnungen

zu überprüfen.

Auch nach dem Erwerb der Wohnung ist häufig eine rechtliche Begleitung unerlässlich, da in den Eigentümerversammlung oftmals Entscheidungen getroffen werden, die für alle Eigentümer von erheblicher rechtlicher und wirtschaftlicher Tragweite sind, anders als dies in einer Mitgliederversammlung eines Sportvereines der Fall ist, kann die Gemeinschaft Beschlüsse fassen, die erhebliche wirtschaftliche Folgen haben, wie zum Beispiel die Modernisierung einer Heizungsanlage.

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